Nr.: 128, 6. Mai 2019, Pressemitteilung in Bezug auf die Presseerklärung des US-Außenministeriums vom 5. Mai 2019

Türkiye Cumhuriyeti Dışişleri Bakanlığı 06.05.2019

Die Presseerklärung des US-Außenministeriums vom 5. Mai 2019 über die Bohraktivitäten der Türkei auf ihrem eigenen Kontinentalschelf ist unrealistisch.

Die Türkei hat ihre Position zu ihrem Kontinentalschelf im östlichen Mittelmeer seit 2004 ausdrücklich klargestellt.

Seitdem haben wir die betroffenen Länder und die internationale Gemeinschaft darauf aufmerksam gemacht, dass die AWZ-Abgrenzungsvereinbarung der griechisch-zypriotischen Verwaltung mit den Ländern der Region für die Türkei und die türkischen Zyprer nicht gelten, und eines dieser Abkommen die Kontinentalschelfrechte der Türkei verletzt. Ebenso hat die Türkei der internationalen Gemeinschaft ihr Kontinentalschelf in der Region angekündigt und bei den UN registriert. Abgrenzungsvereinbarungen nach völkerrechtlichen Grundsätzen sind noch nicht zwischen allen relevanten Küstenstaaten der Region abgeschlossen.

Daher sind die Versuche Dritter, bei der Festlegung der Seegrenzen als internationaler Gerichtshof zu agieren, inakzeptabel. In diesem Zusammenhang ist die Erklärung der USA, in der sie die Türkei mit der Aussage aufrufen, dass "es griechisch-zypriotische Ansprüche über das Gebiet gibt", weder konstruktiv noch völkerrechtskonform, da es in der Region kein gültiges Abkommen zur Abgrenzung des Seeverkehrs gibt.

Unsere Bohr- und Seismikschiffe werden ihre Aktivitäten auf unserem Kontinentalschelf in den Gebieten, in denen unsere Regierung in den Jahren 2009 und 2012 die Lizenzen für türkisches Erdöl erteilt hat, konsequent fortsetzen.

Auch wird die Türkei, sofern die griechischen Zyprioten die türkischen Zyprioten nicht als gleichberechtigte Partner der Insel in die Entscheidungsmechanismen für Kohlenwasserstoffressourcen einbeziehen oder ihre einseitigen Kohlenwasserstoffaktivitäten einstellen, weiterhin die Kontinentalschelfrechte der türkischen Zyprioten schützen.

Atatürk

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